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1. Mietvertrag
Der Mietvertrag kommt durch eine schriftliche Unterzeichnung,Online Bestellung via Email oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung (Online-Bestellung via Email und telefonische Bestellungen müssen vom Vermieter telefonisch bestätigt werden ) zustande. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, welche im Mietvertrag, aufgeführt werden können.
Darüber hinaus kann im Mietvertrag gegen eine Gebühr vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person, als berechtigten Lenker zu überlassen. Sofern der Mieter nach dem Mietvertrag berechtigt ist, den Mietwagen an einen von ihm zu bestimmenden Lenker zu überlassen, hat er die Auswahl des Lenkers sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, daß der Lenker im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält (vgl. auch G. III.d).
Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung (siehe auch G.). Ein Verstoß führt zum Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes. Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht werden und nicht zu gewerblichen Personenbeförderung, Motorsport oder zu Fahrschulungen genutzt werden.
Der Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer für das Fahrzeug im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein, die von jedem Fahrer auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen ist. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird Mietstation-Weimar vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
2. Reservierung
Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Abbestellungen müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht, ist der jeweilige Tagesgrundpreis zu zahlen.
Technische Störungen des EC Cash Gerätes ist kein Stornierungsgrund, in solch einem Fall muss Bar bezahlt werden.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten jeweils die Preise der bei Anmietung gültigen und einsehbaren Preisliste. Sollte das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben werden, gehen die Kosten für Kraftstoffe zu Lasten des Mieters zzgl. der jeweiligen Gebühr. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Mietstation-Weimar erhebt sich als Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 9,50. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.
Gezahlt werden kann in Bar, mit Kreditkarte oder EC-Karte.
Wird der Mietpreis mit Kreditkarte bezahlt fallen 5 % Gebühren an.
Bei Anmietung ist eine Kaution (Bar, EC oder Kreditkartenreservierung) in Höhe des festgelegten Preises zu hinterlegen.
Zur Berechnung der gefahrenen Kilometer werden alleine die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt. Bei Ausfall des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen.
Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistung nicht ungefähr bestimmen, werden 200 Kilometer pro Tag pauschal berechnet.
Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 5,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. aber 6% jährlich. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
4. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, dass Fahrzeug bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit Mietstation-Weimar während der Öffnungszeiten am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Das gemietete Fahrzeug wird in einem sauberen Zustand an den Mieter übergeben, sollte das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand abgegeben werden, behält sich der Vermieter vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters, professionell Reinigen zu lassen.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber 30 Minuten nach diesem Zeitpunkt, zurückzugeben. Bei Fahrzeugrückgaben, die später erfolgt, wird eine Gebühr von € 15,00 oder ggf. Zusatztage berechnet. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und -dokumente unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe für die Erstattung dieses Betrages eine Sicherheit einzubehalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und vom Mieter vollgetankt abgegeben. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Bei Fahrzeugübergabe wird für jede Anmietung ein Übergabeprotokoll erstellt.
Zusätzliche Kilometer werden gemäß der jeweiligen Preisliste abgerechnet. Bei Versagen des Tachometers ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls steht es dem Vermieter zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen. Kann der Vermieter aufgrund objektiv nachprüfbarer Angaben die Kilometerleistungen nicht schätzen, werden 200 Kilometer pro Tag pauschal berechnet.
5. Reparaturen / Schäden am Mietwagen
5.1 Technische Schäden
Der Mieter hat sich während der Miete davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und richtigem Reifendruck geführt wird. Ebenso ist zu beachten, dass der richtige Treibstoff getankt wird. Sollte durch Missachtung einer dieser Punkte ein Schaden am Fahrzeug entstehen, haftet der Mieter wegen grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagenfabrikats vorgenommen werden. Bei größeren Reparaturen die die Selbstbeteiligung übersteigen, behalten wir uns vor Reparatur Ausfallgeld, gegen den Mieter/ Schadenverursacher geltend zu machen. Abschlepp/Bergungskosten gehen zu Lasten des Mieters, wenn er den Schaden verursacht hat.
5.2 Schäden durch Unfall
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter hat Mietstation-Weimar, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage von Skizzen zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
Abschlepp/Bergungskosten gehen zu Lasten des Mieters, wenn er den Schaden verursacht hat.
6. Haftung des Mieters
Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.
Mieter und berechtigter Lenker haften bei Schäden bzw. Betriebsstörungen als Gesamtschuldner auf Schadensersatz bis zur Höhe der festgelegten Selbstbeteiligung, soweit der Vermieter von einem Dritten keinen Ersatz verlangen kann.
Die vereinbarte Haftungsreduzierung bezieht sich nur auf Schäden am Mietfahrzeug und nicht auf eventuell anfallende Schadennebenkosten.
Mieter und Lenker haften ungeachtet der oben aufgeführten Haftungserklärung gegenüber dem Vermieter in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz:
7. Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Sach- und Vermögensschäden, die sich aus der Benutzung oder dem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder infolge Unfalles, verspäteter Übergabe oder Möglichkeit der Übergabe des Mietwagens eintreten, nur in den Fällen des Vorsatzes und bei grober Fahrlässigkeit. Auch für Sach- und Vermögensschäden, die anderweitig entstehen, haftet er lediglich im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Bei Nichterfüllung und Verzug haftet der Vermieter auch bei einfachem Verschulden höchstens bis zum zweifachen des zu erwartenden ursprünglichen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche auch gegen Mitarbeiter des Vermieters, gleichgültig, ob sie auf dem Vertrag oder unerlaubter Handlung gestützt werden, sind nach gesetzlich zulässiger Haftungsbegrenzung ausgeschlossen.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen.
8. Versicherungsschutz und Insassenschutz
Die Versicherungssumme beträgt 100 Millionen Euro pauschal, bei Personenschäden jedoch auf 7,5 Millionen Euro je geschädigte Person begrenzt.
Vollkasko mit 850 € Selbstbeteiligung (PKW), Reduzierung auf 500 € möglich
Vollkasko mit 850 € Selbstbeteiligung (Transporter 3,5t Maxi), Reduzierung auf 500 € möglich
Vollkasko mit 1.000 € Selbstbeteiligung (T5 Sitzbusse 9 Sitzer), Reduzierung auf 750 € möglich
Teilkasko mit 150 € Selbstbeteilung (Steinschläge, Marderbiss ect.)
9. Vertragsbeendigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ihm der Vermieter das Fahrzeug oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nicht bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt übergibt.
Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn das Fahrzeug nach Übernahme ausfällt und der Vermieter ihm nicht binnen einer Frist von drei Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn einer der Mieter oder eine weitere Person, dem das Fahrzeug durch den Mieter überlassen wurde, das Fahrzeug in vertragswidriger Weise gebraucht oder sonstige vertragliche Pflichten erheblich verletzt.
10. Datenschutzklausel - Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter folgende persönliche Daten in seiner EDV verarbeitet und speichert:
Die Weitergabe dieser personenbezogenen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen:
Laut dem Bundesdatenschutzgesetztes, darf eine Weitergabe der Daten nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden.
Dies trifft in folgenden Fällen zu:
das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.
11. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von € 50,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Mietstation Weimar in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt Mietstation Weimar gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Weimar als Gerichtsstand vereinbart, soweit:
der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
13. Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Eine evtl. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes bzw. der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand Oktober 2009
Mietstation-Weimar
Ettersburger Straße 1
99427 Weimar
Telefon: 03643-9061826
Faxnummer: 03643-9061827